Ihr Kammerjäger
DISKRET UND ZUVERLÄSSIG

Allgemeines
Die Übertragung der Krankheitserreger durch Hygieneschädlinge oder Gesundheitsschädlinge kann auf unterschiedliche Weise geschehen: Zum einen können die Schädlinge den Menschen mit Erregern infizieren, wenn sie ihn stechen, um sich von seinem Blut zu ernähren. Zum anderen können die Gesundheitsschädlinge Lebensmittel verseuchen (v.a. mit ihren Ausscheidungen).
Die meisten Hygieneschädlinge oder Gesundheitsschädlinge stammen aus der Gruppe der Gliederfüßler (Arthropoden): Hierzu gehören zum Beispiel Insekten und Spinnentiere. Aber auch sogenannte Schadnager wie Ratten und Mäuse können Lebensmittel verunreinigen und so Krankheitserreger auf den Menschen übertragen.
Beispiele für Hygieneschädlinge oder Gesundheitsschädlinge, die durch ihre Stiche Krankheitserreger übertragen können, sind Flöhe, Mücken, Fliegen, Bremsen, Wanzen und Zecken: All diese Gliederfüßer können auch in Deutschland beim Menschen Krankheiten wie Gehirnhautentzündung oder Borreliose verursachen. In den Tropen kommen noch viele andere meist fieberhafte Erkrankungen wie z.B. die Malaria hinzu.
Zu den Tieren, die als Hygieneschädlinge oder Gesundheitsschädlinge gelten, weil sie Nahrungsmittel verseuchen können, gehören neben Ratten und Mäusen beispielsweise die hartnäckigen Schaben (bzw. Kakerlaken): Sie können die Erreger gefährlicher Krankheiten wie Milzbrand, Salmonellose oder Tuberkulose verbreiten.
Neben der Ansteckung mit Krankheitserregern können einige Hygieneschädlinge oder Gesundheitsschädlinge auch auf andere Weise gesundheitliche Probleme bereiten: Viele blutsaugende Insekten beziehungsweise Gliederfüßer sind Plagegeister, die uns besonders im Sommer nicht ruhig schlafen lassen. Durch die Insektenstiche entstehen juckende Quaddeln auf der Haut, die manchmal mehrere Tage lang schmerzen. Außerdem können manche Gesundheitsschädlinge Allergien auslösen.
Andere Parasiten oder Schädlinge, die zwar durch Giftstoffe oder allergieauslösende Stoffe (sog. Allergene) dem Menschen Schmerzen zufügen und teils massive gesundheitliche Probleme bereiten können, aber keine Krankheitserreger auf den Menschen übertragen, gelten nach dem Infektionsschutzgesetz nicht als Hygieneschädlinge oder Gesundheitsschädlinge. Ein Beispiel hierfür ist die Hausstaubmilbe.